AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 07/2018)

BUS GmbH (Berufsbildungs – und Servicezentrum des Osnabrücker Handwerks GmbH), Bramscher Straße 134 – 136, 49088 Osnabrück

 

I. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der BUS GmbH (nachfolgend BUS GmbH genannt) und den Teilnehmern. Sie gelten auch für alle künftigen Teilnahmen an den in dem Geltungsbereich genannten Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Eventuell vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, die von der BUS GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden, verpflichten die BUS GmbH auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Die BUS GmbH erbringt ihre Leistungen selbst durch eigene Mitarbeiter. Sie ist auch berechtigt, die Leistungen durch freie Dozenten zu erbringen.

 

II. Teilnahmebedingungen

  1. Hat sich der Teilnehmer für einen bestimmten Lehrgang entschieden, so hat er sich schriftlich anzumelden bzw. einen schriftlichen Vertrag mit der BUS GmbH zu schließen. Telefonische Anmeldungen sind nicht verbindlich.
  2. Der Teilnehmer ist erst verbindlich angemeldet, wenn er die Lehrgangsgebühr fristgerecht bezahlt hat und er eine Anmeldebestätigung der BUS GmbH erhalten hat. Die Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren, auch einzelner Raten, soweit vereinbart, führt zum Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang. Prüfungsgebühren werden gesondert angefordert, sofern sie nicht schon in den Gesamtkosten des Lehrgangs enthalten sind. Eine Teilnahmeberechtigung am Lehrgang besteht nur bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.
  3. Die Lehrgänge können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Einen Anspruch auf die Durchführung des Lehrganges ohne Mindestteilnehmerzahl bzw. Schadensersatzansprüche an die BUS GmbH sind bei Absage eines Lehrganges ausgeschlossen. Schon gezahlte Lehrgangsgebühren werden dann erstattet.
  4. Eine Änderung von Veranstaltungsorten, Terminen oder der Zahl der Unterrichtsstunden behält sich die BUS GmbH ausdrücklich vor.
  5. Stundenplanänderungen werden von der BUS GmbH vorbehalten. Ersatzstunden finden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr statt oder samstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Soweit nur andere Termine in Frage kommen, können im Einzelfall auch anders lautende Termine vereinbart werden. Pro Unterrichtstag stehen den Teilnehmenden 60 Minuten Pause gemäß jeweiliger Stundenplangestaltung zu.
  6. Das Verlassen des Geländes im Unterrichts- bzw. Ausbildungszeitraum, also auch in den Pausen, ohne zwingenden Grund, geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
  7. Die Nichtbelegung von Modulen muss zwingend vorher mit der Lehrgangsleitung abgesprochen werden und ist nur dann möglich, wenn der Teilnehmer die entsprechende Qualifizierung nachweisen kann. Über die Inhalte dieser Module erhält der Teilnehmer keine Teilnahmebescheinigung.
  8. Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel des Lehrgangs ausgehändigt.              
  9. Bei ungeförderten Lehrgängen bis zu einer Woche Dauer bzw. bis zu 40 Unterrichtsstunden ist ein Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei später erklärtem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die volle Lehrgangsgebühr fällig.
    Bei ungeförderten Lehrgängen von über einer Woche Dauer bzw. mehr als 40 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurücktreten. Ein späterer Rücktritt bis zum letzten Tag vor dem Lehrgangsbeginn ist für den Teilnehmer nur unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,00 EUR, möglich.
    Bei ungeförderten Maßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann der Teilnehmer nur schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate, danach zum Ende eines jeden folgenden Quartals kündigen. Die vom Teilnehmer zu tragenden Lehrgangsgebühren werden dann anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung können nicht erstattet werden.
  10. Die Hausordnung der Handwerkskammer Osnabrück – Emsland ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Sie kann in den Unterrichtsräumen eingesehen werden.
  11. Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet die BUS GmbH nicht.
  12. Die BUS GmbH ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderung der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können. Gegenstand des Auftrages ist nur die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Schulungs- und Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges.
  13. Eine Haftung der BUS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der einfach fahrlässigen Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht durch die BUS GmbH, einer Ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht, dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung der BUS GmbH nur auf solche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
  14. Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel und Vervielfältigungen sind nur für Unterrichtszwecke bestimmt und die Schutzrechte Dritter nach den gesetzlichen Vorschriften sind unbedingt zu beachten.
  15. Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte der BUS GmbH und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz – und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann. Bei gerätebezogenen Lehrgängen erkennt der Teilnehmer an, dass die von der BUS GmbH zur Verfügung gestellte Software ausschließlich zu Lehrgangszwecken benutzt wird und jeglicher Missbrauch, wie z. B. Weitergabe an unberechtigte Dritte, Erstellen von illegalen Kopien bzw. Veröffentlichungen von Inhalt bzw. Lösungen im Internet oder sonst wie in anderen Medien, zu Schadensersatzansprüchen seitens der BUS GmbH oder Dritten führen kann.
  16. Die Personaldaten eines jeden Teilnehmers werden, soweit es für die Abwicklung der Lehrgänge notwendig ist, maschinell verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt außerhalb der Grenzen der vom Teilnehmer separat abgegebenen Erklärung zum Datenschutz nicht.
  17. Der Teilnehmer ist während des Unterrichts haftpflichtversichert und bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert.

 

III. Zusätzliche geltende Bestimmungen bei der Teilnahme an subventionierten Lehrgängen (Stand 07/2018)

 

  1. Der Teilnehmer hat sich schriftlich anzumelden, wobei er im Vorfeld, soweit erforderlich, eine Kopie seines Bewilligungsbescheides (ALGII, ALGI, Bildungsgutschein, Überbrückungsgeldbescheid, Personalkostennachweis oder ähnliches) vorgelegt hat. Der Teilnehmer wird rechtszeitig vor Lehrgangsbeginn eingeladen und erhält mit der Einladung den Stundenplan und auch die Gebührenrechnung. Hinweis: Die Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren, auch einzelner Raten, soweit vereinbart, führt zum Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang. Prüfungsgebühren werden gesondert angefordert, sofern sie nicht schon in den Gesamtkosten des Lehrgangs enthalten sind. Eine Teilnahmeberechtigung am Lehrgang besteht nur bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.
  2. Die von den jeweils zuständigen Zuwendungsgebern als förderungswürdig anerkannten Seminare führt die BUS GmbH nach deren Anforderungen durch.
  3. Bei von den jeweils zuständigen Zuwendungsgebern geförderten Teilnehmern ist eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit der BUS GmbH am ersten Tag bis spätestens 10.00 Uhr telefonisch anzuzeigen. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die ärztliche Erstbescheinigung muss der BUS GmbH spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Eine etwaige Folgebescheinigung muss der BUS GmbH am ersten Folgetag vorliegen.
  4. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die zuständigen Zuwendungsgeber am Ende eines geförderten Seminars eine Fehlzeitenübersicht für jeden Teilnehmer von der BUS GmbH erhalten.
  5. Für Teilnehmende mit Aktivierungsgutschein, die an einer AZAV-Maßnahme teilnehmen, sind die Lehrgangsmaterialien in den Lehrgangskosten enthalten. (In der Anmeldung unter „sonstiges“ näher bezeichnet). Es besteht ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat ab einem halben Jahr.
  6. Nimmt der von den jeweils zuständigen Arbeitsagenturen, den jeweiligen Jobcentern oder der MaßArbeit kAöR geförderte Teilnehmer ein Beschäftigungsverhältnis an und kann dieses jeweils schriftlich nachweisen oder wird der Teilnehmer von diesen Institutionen vom Lehrgang wieder abgemeldet, so kann er vom Vertragsverhältnis kostenlos zurücktreten.
  7. Fällt die Förderung des Teilnehmers durch die jeweilige Agentur für Arbeit, das jeweilige Jobcenter oder die MaßArbeit kAöR aus, kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Zusätzlich gilt ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
  8. Der Rücktritt von geförderten Lehrgängen (wichtig: dieser Punkt 8 gilt nicht für die Zuwendungsgeber 9.4. bis 9.7.) bis zu einer Woche Dauer bzw. bis zu 40 Unterrichtsstunden kann bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei erklärt werden. Bei später erklärtem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die volle Lehrgangsgebühr fällig. Bei geförderten Lehrgängen von über einer Woche Dauer bzw. mehr als 40 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer unter Berücksichtigung des allgemeinen Rücktrittsrechts bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurücktreten. Ein späterer Rücktritt bis zum letzten Tag vor dem Lehrgangsbeginn ist für den Teilnehmer nur unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,00 EUR, möglich. Bei geförderten Maßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann der Teilnehmer unter Berücksichtigung des allgemeinen Rücktrittsrechts nur schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 3 Monate, danach zum Ende eines jeden folgenden Quartals kündigen. Sofern eine Maßnahme in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, angeboten wird, ist eine schriftliche Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes möglich. Die vom Teilnehmer zu tragenden Lehrgangsgebühren werden dann anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet.
  9. Als Zuwendungsgeber einer Subvention im Sinne dieses Vertragsverhältnisses gelten u.a.:
    1. Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
    2. Niedersächsische Landesministerien
    3. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    4. Agentur für Arbeit
    5. Jobcenter Osnabrück
    6. MaßArbeit kAöR
    7. andere Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern

 

10. Im Übrigen gelten die unter II. vereinbarten Teilnahmebedingungen, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen zusätzlichen Bedingungen (III.) stehen.

IV. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

  1. Die Beziehungen zwischen der BUS GmbH und dem Teilnehmer regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
  2. Der Verzicht auf die zusätzlichen und explizierten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
  3. Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB gilt als Gerichtsstand der Sitz der BUS GmbH in Osnabrück als vereinbart.
  4. Erfüllungsort ist Osnabrück.
  5. Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

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